BÜRGERWINDENERGIE ARNSTEIN-BINSFELD

Aktuell bereiten wir in Kooperation mit erfahrenen Projektpartnern den Bau von 2 Windkraftanlagen (WKA) bei Binsfeld vor, um diese wie in Retzstadt als Bürgerwindpark zu betreiben. Die Genehmigung der beiden Anlagen vom Typ Vestas V126 mit 3,3 MW Nennleistung fällt noch nicht unter die 10H- Regelung und ist bereits erfolgt. Wir rechnen mit einer Inbetriebnahme im September 2017.

Die erste Infoveranstaltung zur Beteiligung ist am 18.1.2017 um 19:00 Uhr im Sportheim des TSV Binsfeld.zur Regionalisierung der Energieversorgung auf die kommunale Ebene – umgesetzt durch uns Bürger.

Es gibt grundsätzlich 2 Möglichkeiten der Beteiligung:

1) Kommanditist der Bürgerwindenergie Arnstein-Binsfeld GmbH & Co. KG 

Die Bürgerwindenergie Arnstein-Binsfeld GmbH & Co. KG ist die Betreibergesellschaft mit der Firma Wust Wind und Sonne (WWS Binsfeld Verwaltungs- GmbH), mit Sitz in der Stadt Arnstein als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) sowie mehreren Gründungskommanditisten, darunter die Arnsteiner Bürger- Energie e.G. und die Stadt Arnstein. 

Eine Zeichnung ist ab 5000 € möglich. Ausschüttungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt. Eine Mitgliedschaft in der Arnsteiner Bürger- Energie e.G. ist nicht zwingend erforderlich, aber trotzdem sinnvoll: Bei Überzeichnung erfolgt die Aufnahme von Kommanditisten in folgender Hierarchie:

Eigentümer eines Grundstücks innerhalb der „Windkraftflächen“
  bei Binsfeld im Flächennutzungsplan
 sind,
– Personen/Firmen, die zu Beginn der Zeichnungsfrist einen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb der
  Großgemeinde Arnstein
haben,
Genossen der Arnsteiner Bürger-Energie – Genossenschaft e.G.

Daher ist es besonders für Interessenten aus der weiteren Region eine gute Idee, zunächst der Genossenschaft beizutreten, um bei der Anteilsvergabe zu dem bevorzugten Personenkreis zu gehören. Wir weisen darauf hin, dass im Falle einer Beteiligung ausschließlich der offizielle Prospekt verbindlich ist.

2) Indirekte Beteiligung über die Arnsteiner Bürger- Energie e.G.

Diese Variante ist ideal, wenn ein geringerer Betrag als 5000 € angelegt werden soll, oder auch für höhere Beträge, wenn dies in Ihrer steuerlichen Situation der bessere Weg ist. Im Gegensatz zu einer Kommanditeinlage ist diese Ausschüttung für Privatpersonen lediglich mit 25% Abgeltungsteuer (ggf. zzgl. Kirchensteuer) belegt- und dies auch nur, sofern Ihr Sparerfreibetrag nicht überschritten wird.  Die Satzung und einen Mitgliedsantrag finden Sie auf der Seite Genossenschaft.

Für weitere Fragen zu dem Projekt oder einer Mitgliedschaft konnen Sie gerne unseren Vorstand kontaktieren.